1. Achtung und Respekt der Würde jedes einzelnen Menschen
Unsere Arbeit mit Schutzbefohlenen, sowie die Haltung gegenüber Mitarbeitenden ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir respektieren die Würde und Persönlichkeit jeder einzelnen Person. Unser Ziel ist es, andere vor allem Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt zu schützen.
2. Selbstreflexion
In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeitende in unseren Kirchengemeinden haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsposition sowie Vorbildfunktion, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen. Wir reflektieren unsere eigenen Grenzen, unser Verhalten und die eigene Rolle.
3. Respektvoller Umgang im Team
Wir respektieren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bei der Zusammenarbeit in unseren Kirchengemeinden, Regionen und Institutionen, sorgen für einen respektvollen Umgang miteinander und wahren die persönlichen Grenzen unserer ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitenden.
4. Qualifizierte Mitarbeiter*innen
Die Arbeit mit Schutzbefohlenen braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeiter*innen. Hierfür gibt es in unseren Kirchengemeinden und im Kirchenkreis Uelzen Konzepte für den Schutz vor sexualisierter Gewalt, die auch die Fortbildung und Schulungen der Mitarbeiter*innen beinhalten.
5. Verantwortungsbewusster Umgang mit Nähe und Distanz
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen werden respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze von Schutzbefohlenen.
6. Angebote zum Empowerment
Wir möchten Menschen die Möglichkeit geben, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. Dabei achten wir ebenfalls die individuellen Grenzen bei der Intimsphäre und persönlichen Schamgrenze.
7. Stellung beziehen
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten. Dies umfasst sowohl körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) als auch verbale Gewalt (z.B. Beleidigungen, Erpressung) und seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung).
8. Schutz vor (sexualisierter) Gewalt
Wir tolerieren keine Gewalt, sondern benennen sie und handeln zum Besten der Schutzbefohlenen. Wenn die Ausübung sexualisierter Gewalt droht, hat deren Verhinderung oberste Priorität. Wir nehmen jede Form der Grenzüberschreitung wahr und beim Thema sexualisierte Gewalt gelten die Prinzipien: Null Toleranz gegenüber den Taten und 100% Transparenz in Bezug auf die Aufklärung und Aufarbeitung.
Anschuldigungen und Verdachtsmomenten sowie Hinweisen auf Täter*innen schützende Strukturen werden unter Berücksichtigung des Krisenplans des Kirchenkreises unverzüglich nachgegangen. Jeder Vorfall, der einen begründeten Verdacht hervorruft, wird bei der landeskirchlichen Meldestelle gemeldet.
9. Hinzuziehen von Unterstützung
Wenn Schutzbefohlene Hilfe benötigen, suchen wir als Mitarbeiter*innen das Gespräch mit einer Fachkraft zu diesem Thema. Die Vorgehensweise und die Ansprechpartner*innen sind in unseren Kirchengemeinden und im Kirchenkreis geklärt und kommuniziert.
10. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben arbeiten wir zusammen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen, sowie mit kommunalen und staatlichen Stellen, insbesondere mit den Jugendämtern und mit den Strafverfolgungsbehörden.